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   BFH, 09.11.2012 - III B 98/12   

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https://dejure.org/2012,40351
BFH, 09.11.2012 - III B 98/12 (https://dejure.org/2012,40351)
BFH, Entscheidung vom 09.11.2012 - III B 98/12 (https://dejure.org/2012,40351)
BFH, Entscheidung vom 09. November 2012 - III B 98/12 (https://dejure.org/2012,40351)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Anforderungen an eine Schulausbildung im Selbstunterricht

  • openjur.de

    Anforderungen an eine Schulausbildung im Selbstunterricht

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG VZ 2010, FGO § 115 Abs 2 Nr 1
    Anforderungen an eine Schulausbildung im Selbstunterricht

  • Bundesfinanzhof

    Anforderungen an eine Schulausbildung im Selbstunterricht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2009, EStG VZ 2010, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
    Anforderungen an eine Schulausbildung im Selbstunterricht

  • rewis.io

    Anforderungen an eine Schulausbildung im Selbstunterricht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Rückforderung von Kindergeld mangels ernsthafter Ausbildungsbemühungen des Kindes mangels Darlegung eines Divergenzfalls

  • datenbank.nwb.de

    Schulausbildung im Selbststudium oder durch Teilnahme an Fernlehrgängen als Ausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Rückforderung von Kindergeld mangels ernsthafter Ausbildungsbemühungen des Kindes mangels Darlegung eines Divergenzfalls

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.03.2009 - III R 26/06

    Vorbereitung auf ein Abitur für Nichtschüler als Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 09.11.2012 - III B 98/12
    Die Klägerin hat sich mit diesem Vortrag nicht --wie erforderlich-- näher mit der von dem FG zitierten Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 18. März 2009 III R 26/06, BFHE 225, 331, BStBl II 2010, 296, und vom 2. April 2009 III R 85/08, BFHE 224, 546, BStBl II 2010, 298) auseinandergesetzt.

    Entsprechend hat der Senat die Anerkennung einer Schulausbildung auch bei einem Selbststudium oder bei einer Teilnahme an Fernlehrgängen für zulässig erachtet (Senatsurteil in BFHE 225, 331, BStBl II 2010, 296).

    Insbesondere wurde dabei auch dem Umstand Bedeutung beigemessen, ob das Kind nachfolgend die angestrebte Abschlussprüfung bestanden hat (Senatsurteile in BFHE 224, 546, BStBl II 2010, 298, und in BFHE 225, 331, BStBl II 2010, 296).

    b) Insoweit hat die Klägerin dargelegt, der Senat habe im Urteil in BFHE 225, 331, BStBl II 2010, 296 den Rechtssatz aufgestellt, dass die Vorbereitung auf das Abitur im Selbststudium --zumindest ab dem Monat der Anmeldung zur Prüfung-- als Berufsausbildung anzuerkennen sei.

    Der vorliegende Streitfall weicht somit in erheblicher Weise von dem dem Urteil in BFHE 225, 331, BStBl II 2010, 296 zugrundeliegenden Sachverhalt ab.

  • BFH, 02.04.2009 - III R 85/08

    Kindergeldanspruch - Zugehörigkeit der nach Beendigung des

    Auszug aus BFH, 09.11.2012 - III B 98/12
    Die Klägerin hat sich mit diesem Vortrag nicht --wie erforderlich-- näher mit der von dem FG zitierten Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 18. März 2009 III R 26/06, BFHE 225, 331, BStBl II 2010, 296, und vom 2. April 2009 III R 85/08, BFHE 224, 546, BStBl II 2010, 298) auseinandergesetzt.

    Insbesondere wurde dabei auch dem Umstand Bedeutung beigemessen, ob das Kind nachfolgend die angestrebte Abschlussprüfung bestanden hat (Senatsurteile in BFHE 224, 546, BStBl II 2010, 298, und in BFHE 225, 331, BStBl II 2010, 296).

  • BFH, 17.08.2004 - III B 121/03

    Splitting-Verfahren

    Auszug aus BFH, 09.11.2012 - III B 98/12
    Die Beschwerde muss sich insbesondere mit der einschlägigen Rechtsprechung des BFH, den Äußerungen im Schrifttum sowie ggf. mit veröffentlichten Verwaltungsmeinungen auseinandersetzen (Senatsbeschluss vom 17. August 2004 III B 121/03, BFH/NV 2005, 46).

    Eine weitere bzw. erneute Klärung der Rechtsfrage kann z.B. geboten sein, wenn gegen die bisherige Rechtsprechung gewichtige Einwendungen erhoben werden, mit denen sich der BFH bislang nicht auseinandergesetzt hat (z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 2005, 46).

  • BFH, 15.10.2010 - II B 39/10

    Darlegung der grundsätzliche Bedeutung und der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 09.11.2012 - III B 98/12
    a) Hierzu bedarf es substantiierter Angaben, inwieweit die aufgeworfene Frage im Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Fortentwicklung und Handhabung des Rechts klärungsbedürftig und im konkreten Fall auch klärungsfähig ist (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Oktober 2010 II B 39/10, BFH/NV 2011, 206).
  • BFH, 31.07.2009 - III B 178/07

    Vorliegen einer die Rechtseinheit gefährdenden Abweichung i.S. des § 115 Abs. 2

    Auszug aus BFH, 09.11.2012 - III B 98/12
    a) Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung liegt vor, wenn das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung als der BFH oder ein anderes Gericht vertritt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 31. Juli 2009 III B 178/07, BFH/NV 2009, 1809, m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 18.01.2018 - 3 K 154/16

    Kindergeld: Anforderung an die Anerkennung einer Berufsausbildung -

    Bereitet sich ein Kind ohne regelmäßigen Besuch einer Ausbildungsstätte selbstständig auf Prüfungen u. ä. vor, sind an den Nachweis und die Ernsthaftigkeit der Vorbereitung grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen (BFH-Urteil vom 18. März 2009 III R 26/06, BFHE 225, 331, BStBl. II 2010, 296; BFH-Beschluss vom 09. November 2012 III B 98/12, BFH/NV 2013, 192 f.).
  • FG Hessen, 15.05.2014 - 3 K 1574/12

    Kindergeld für ein Kind, das sich im Selbstunterricht auf das Abitur vorbereitet

    Zweifel an dem Nachweis und der Ernsthaftigkeit der Vorbereitungsarbeiten gehen nach den Regeln der objektiven Beweislast (Feststellungslast) zulasten des Kindergeldberechtigten (vgl. BFH-Urteil vom 02.04.2009 III R 85/08, BStBl II 2010, 298, und BFH-Beschluss vom 09.11.2012 III B 98/12, BFH/NV 2013, 192).
  • FG München, 17.01.2013 - 5 K 2879/10

    Kindergeld; Haushaltsaufnahme

    Dahingestellt bleiben kann, ob die außerschulisch erfolgte Vorbereitung auf die österreichische Externistenprüfung mit dem Ziel der Zulassung zur Erlangung der Matura den Anforderungen der Rechtsprechung hinsichtlich des Vorliegens einer Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG genügt (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 9. November 2012 III B 98/12, juris, unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 18. März 2009 III R 26/06, BStBl 2010, 296 und vom 2. April 2009 III R 85/08, BStBl II 2010, 298 9sowie BFH-Urteil vom 15. März 2012 III R 58/08 BStBl II 2012, 743).
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